
Kosten
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte richtet sich die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für psychotherapeutische Leistungen werden je nach individuellem Versicherungsvertrag ganz oder teilweise von der privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle übernommen.
Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Therapie direkt bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie übernommen werden.
Für Selbstzahler gelten ebenfalls die Sätze der GOP. Die Abrechnung erfolgt nach erbrachter Leistung.
